Gutachten: Aufnahme von Flüchtlingen kann Bundesländern nicht verweigert werden (März 2020)

Viele Kommunen und auch mehrere Bundesländer in Deutschland wollen Flüchlinge aus Griechenland aufnehmen, aber die Bundesregierung stellt sich dagegen (Oberhessische Presse, 06.03.2020).

Ein im Auftrag der Grünen erstelltes Gutachten kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Bundesländer sehr wohl Flüchtlinge von den griechischen Inseln aufnehmen dürfen.

 

„Sowohl das Grundgesetz als auch das einfache Recht gewähren den deutschen Bundesländern substantiellen Spielraum, Maßnahmen zur Aufnahme von Flüchtenden aus humanitären Notlagen zu ergreifen,“

heißt es in einer Expertise der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner und Dahs.

„Ausgangspunkt dieses Spielraums ist die im Grundgesetz verankerte Eigenstaatlichkeit der Bundesländer.“

Laut Gutachten kann

„die Aufnahme von Flüchtenden aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln von der Bunderegierung nicht verweigert werden“.

Den Bundesländern stehe das Recht zu, „besonders vulnerable Personen, wie etwa Kinder und ihre Mütter oder unbegleitete Minderjährige“ aufzunehmen. Auch das Unionsrecht steht einer Aufnahme von Flüchtenden durch ein deutsches Bundesland nicht entgegen.

Das Gutachten hat den Titel:
Aufnahme von Flüchtenden aus den Lagern auf den griechischen Inseln durch deutsche Bundesländer – rechtliche Voraussetzungen und Grenzen-

Die Erstellung des Gutachtens ist Erik Marquadt (grünes Mitglied des Europaparlaments) zu verdanken. Die Expertise ist HIER zu finden.