Berlin, November 2023
Liebe Spenderin, lieber Spender,
in den vergangenen Jahren haben Sie uns unterstützt. Das ist für unsere Flüchtlingsarbeit in Griechenland eine wesentliche Hilfe. Dafür danken wir Ihnen sehr herzlich.
Seit der Corona-Pandemie folgt eine Krise auf die andere: Krieg gegen die Ukraine, Klimakrise, stetig steigende Lebenshaltungskosten und jetzt auch noch der Terroranschlag der Hamas in Israel sowie der Krieg im Nahen Osten. Selten haben uns schlechte Nachrichten so direkt betroffen.
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Die Situation der Geflüchteten in Griechenland ist so dramatisch, dass mehrere Oberverwaltungsgerichte die Abschiebung nach Griechenland untersagt haben – auch von Flüchtlingen, die dort bereits einen Schutzstatus bekommen haben. Denn nach einer Rückkehr nach Griechenland seien sie nicht in der Lage, dort ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Mangels staatlicher und sonstiger Hilfen bestehe das große Risiko, obdachlos zu werden und in extreme materielle Not zu geraten.
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Respekt für Griechenland möchte nach wie vor vielen Geflüchteten praktisch zur Seite stehen und zugleich die unmenschlichen Verhältnisse an den Grenzen Europas in die Öffentlichkeit bringen. Vor Ort leisten wir auf vielfältige Weise direkte Hilfe, wie der beiliegende Flyer zeigt. Unsere Fachkräfte und Freiwilligen arbeiten in Kooperation mit einheimischen Initiativen und sind dort gut verankert. Es ist uns wichtig, dass die Menschen an den Grenzen Europas nicht vergessen werden.
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin.
Darüber hinaus würden wir uns sehr freuen, wenn Sie unseren Spendenaufruf an Freundinnen und Freunde weiterleiten. Sie finden ihn auch auf unserer Website Respekt für Griechenland. Dort gibt es auch Infos zu unseren Aktivitäten, in denen an die deutsche Kriegsschuld im II. Weltkrieg erinnert wird, insbesondere zum Einsatz des Films „Der Balkon“.
HIER DER VOLLSTÄNDIGE SPENDENAUFRUF UND WEITERE INFOS (Flyer)
Spendenkonto:
Respekt für Griechenland e.V.
IBAN: DE15 4306 0967 1175 7746 02
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe
Spendenbescheinigungen werden ungefragt bei Angabe von Name und Anschrift am Beginn des Folgejahres ausgestellt.